Bundesförderung für effiziente Gebäude – Anschluss an ein Wärmenetz

Mithilfe dieser Förderung können Sie Ihren Heizungsumbau bis zu 70% fördern lassen!

Zu dem förderfähigen Kosten gehören folgende Bestandteile:

  • Anschlussgebühr an das Wärmenetz
  • Demontage der alten Heizung
  • notwendige Umbauarbeiten
  • die Entsorgung der alten Heizöltanks
  • und vieles mehr

 

Die Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz teilt sich auf mehrere Teilförderungen auf (auf maximal 70 % gedeckelt):

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus

Wenn für die selbstgenutzte Wohneinheit eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird.

  • 30 % Einkommensbonus

Wenn für die selbstgenutzte Wohneinheit wenn Ihr Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 € jährlich liegt.

 

Weitere Informationen sowie alle förderfähigen Kosten finden Sie unter “ Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW„.

 

 
Um diese Förderungen zu erhalten, müssen Sie einen Förderantrag bei der KfW stellen. 

Hier finden Sie einen Leitfaden, wie die Antragstellung für Anschlussnehmer abläuft:

Förderantrag Leitfaden Anschlussnehmer

 

Hier ist ein Leitfaden für den Fachunternehmer (Installationsbetrieb), um die BZA – ID für die Anschlussnehmer zu erstellen:

Förderantrag BZA-ID Leitfaden Heizungsbauer (nur für Installationsbetrieb – Heizungsbauer)

 

 

Die Handwerkerleistungen der Anschlusskosten können im Rahmen der Steuererklärung nicht steuerlich abgesetzt werden:

Einkommenssteuergesetz $35a:

(3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.