
Mithilfe dieser Förderung können Sie Ihren Heizungsumbau bis zu 70% fördern lassen!
Zu dem förderfähigen Kosten gehören folgende Bestandteile:
Die Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz teilt sich auf mehrere Teilförderungen auf (auf maximal 70 % gedeckelt):
Wenn für die selbstgenutzte Wohneinheit eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht wird.
Wenn für die selbstgenutzte Wohneinheit wenn Ihr Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 € jährlich liegt.
Weitere Informationen sowie alle förderfähigen Kosten finden Sie unter “ Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW„.
Hier finden Sie einen Leitfaden, wie die Antragstellung für Anschlussnehmer abläuft:
Förderantrag Leitfaden Anschlussnehmer
Hier ist ein Leitfaden für den Fachunternehmer (Installationsbetrieb), um die BZA – ID für die Anschlussnehmer zu erstellen:
Förderantrag BZA-ID Leitfaden Heizungsbauer (nur für Installationsbetrieb – Heizungsbauer)
Einkommenssteuergesetz $35a:
(3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.